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Inhalte der Ausbildung
1. Ausbildungsjahr
Laut Ausbildungsrahmenplan lernen die Auszubildenden beispielsweise:
- wie man sich als Gastgeber den Gästen gegenüber verhält, diese empfängt, betreut und angemessen über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informiert,
- welche fremdsprachlichen Fachbegriffe in diesem Beruf wichtig sind,
- welche Arbeitsschritte zu bewältigen sind und wie man sie sinnvoll plant,
- wie man Produkte des Küchenbereichs auf ihre Beschaffenheit prüft und sie ihren Verwendungsmöglichkeiten zuordnet,
- wie man einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezeptur, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereitet und sie anrichtet,
- worauf man bei der Zubereitung von Aufguss- und Heißgetränken achten muss und wie man Getränke ausschenkt,
- welche Arbeiten im Büro anfallen, z.B. die Führung von Karteien und Dateien,
- wie man Warenlieferungen in Empfang nimmt, sie auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüft und weitere betriebsübliche Maßnahmen einleitet,
- wie Waren zu lagern sind und Lagerbestände kontrolliert werden.
Es folgt eine Zwischenprüfung am Ende des 1. Ausbildungsjahres!
2. u. 3. Ausbildungsjahr
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr wird u.a. vermittelt:
- wie man Reklamationen bearbeitet und Lösungen aufzeigt,
- wie Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten werden,
- wie man Inventuren durchführt und unter Anleitung eine Inventur aufstellt,
- wie man Bestellungen einleitet und Zahlungsvorgänge bearbeitet,
- wie Preise nach betrieblichen Kalkulationsschemata zu ermitteln sind,
- wodurch sich Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und wie man sie für die Werbeinteressen des Betriebes einsetzen kann,
- wie Werbeaktionen durchgeführt werden,
- wie Gästeräume herzurichten, zu reinigen und zu pflegen sind,
- wodurch sich systemgastronomische Konzepte von anderen Gastronomiekonzepten unterscheiden,
- wie man die Einhaltung systemgastronomischer Standards prüft und welche Maßnahmen bei Abweichungen ergriffen werden müssen,
- wie betriebsübliche Arbeitsabläufe geplant und organisiert werden,
- welche Aufgaben das Personalwesen stellt,
- wie man die betriebliche Leistungserstellung steuert und kontrolliert.
Es folgt die Abschlussprüfung!

